Der Unterricht an Volkshochschulen darf derzeit nicht mehr als Präsenzunterricht stattfinden.
Aktuell gilt die Verordnung zur Änderung der Elften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnungvom 12. Februar 2021 ..., die zuletzt durch § 14a der Verordnung vom 2. Februar 2021 (GVBl. S. 26) geändert worden ist, ... verordnet das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege:
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vhs-Präsenzkurse und
vhs-Präsenzveranstaltungen bleiben mindestens bis 07.03.2021 untersagt.
Wir hoffen, dass die Programmunterbrechung danach im März 2021 wieder aufgehoben werden wird.
Es dürfte (Stand 01.03.2021) auch im Frühjahr 2021 eine generelle Maskenpflicht in Kursen unserer Volkshochschule am Platz bestehen, unabhängig davon, in welchen Räumen bzw. an welchen Orten diese Kurse durchgeführt werden.
Wir informieren Sie hier laufend.
Bleiben Sie gesund.
Ihr vhs-Team